Foren-Strafenkatalog
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- Kategorie: Allgemein
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 30. November 2011 14:31
- Veröffentlicht am Montag, 07. Februar 2011 00:00
- Geschrieben von Sputnik
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Vorwort
Je nach Zuwiderhandlung gegen besagte Regeln erhält man Strafen, die wie folgt gegliedert sind:
- 1. Stufe: 1 Tage Rechteentzug zu Posten, mündliche Vewarnungen
- 2. Stufe: 3 Tage Rechteentzug zu Posten
- 3. Stufe: 7 Tage Rechteentzug zu Posten
- 4. Stufe: 14 Tage Rechteentzug zu Posten
- 5. Stufe: 1 Monat Rechteentzug zu Posten
- 6. Stufe: Permanenter Rechteentzug zu Posten
Grundsätzliches
Das Überschreiben von Strafen aus niedrigeren Stufen in höhere ist essentieller Bestandteil des Systems. Eine Strafe erlischt erst, wenn ihr dies von uns mitgeteilt bekommt bzw. der Rechteentzug erlischt!
Wir behalten uns das Recht vor, jeden Vorfall individuell zu bewerten.
Die daraufhin von uns durchgeführten Aktionen können daher auch milder oder härter ausfallen, als nachfolgend aufgelistete:
- 1. Stufe: 2 "Kleinere Vergehen" wie z.B: Offtopic, schwache Beleidigungen, Flames, Trolling, Spam, Hetze, Thread-Hijacking
- 2. Stufe: mittlere Beleidigung + Aufsummierungen der Vergehen 1.ter Stufe[/li]
- 3. Stufe: schwere Beleidigung, sexistische Äußerungen, An- & Verkauf von Ingamegold & -accounts mit realer Währung + Aufsummierungen der Vergehen 1.ter Stufe[/li]
- 4. Stufe: Drohung, Verbale Anstiftung zum Drogenkonsum + Aufsummierungen der Vergehen 1.ter Stufe
- 5. Stufe: schwere Drohung, Verbreitung von Hacks und Bots + Aufsummierungen der Vergehen 1.ter Stufe
- 6. Stufe: RL-Drohungen, Verstoß gegen geltendes Recht, Phishing u.Ä., Verbreitung von Hacks, absichtliche Fremdwerbung, Spambots bzw. massive Werbung, rassistische Äußerungen, Verbreitung rassistischer/sexistischer/pornographischer Inhalte, verbale Anstiftung zur Gewalt + Aufsummierungen der Vergehen 1.ter Stufe
Sonstiges
Wer eine Verwarnstufe erreicht hat und anschließend 30 Tage lang ohne einen weiteren Verstoß im Forum verbringt, dem wird eine Verwarnstufe abgezogen.
Sollte nach einem Bann erneut ein leichtes Vergehen der Stufe 1 gepostet werden, so wird vor einem erneuten Bann vorerst mit einer mündlichen Verwarnung reagiert.

















