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temporäre Verbote

Letztes Update ist vom 07.08.2011 19:00 Uhr.

Neue oder geänderte Verbote werden immer in roter Schrift dargestellt. Sämtliche Verbote gelten grundsätzlich für beide Realms, falls nicht ausdrücklich anders beschrieben.

Sollte ein Bug hier nicht aufgelistet ist, bedeutet das nicht, dass es erlaubt ist, ihn auszunutzen. Seid so fair und nutzt Bugs nicht aus, sondern meldet sie!


Welt

Folgende Richtlinien gelten für die gesamte Spielwelt, einschließlich Arenen und Schlachtfelder:

  • PvP-Handlungen aus Positionen, die man ohne größeren Aufwand nicht erreicht, sind verboten.


Arena / BG´s

Die folgenden Verbote gelten, solange nicht anders beschrieben, für alle Arenen und Schlachtfelder:

  • In Arenen dürfen keine mehrsitzigen Mounts verwendet werden.
  • In Arenen dürfen Totems nicht so gestellt werden, dass sie durch den Boden fallen.
  • Unterstützungszauber jeglicher Art dürfen nicht auf Schlachtfeldverwüster gewirkt werden.
  • Das ‚Ritual der Beschwörung‘ darf nicht in Schlachtfeldern eingesetzt werden.
  • Im Strand der Uralten darf die Angreifergruppe nicht durch die Tore oder an ihnen vorbei, wenn diese nicht durch Schlachtfeldverwüster zerstört wurden.
  • Im Strand der Uralten ist das Nutzen von "Todesgriff" auf Antipersonenkanonen verboten.



Zauber/Fähigkeiten

  • Dämonensklave darf nicht auf Elitedämonen angewendet werden.
  • Stangenwaffen dürfen bei Furorkriegern mit Titanengriff nicht zusammen mit einer anderen Zweihandwaffe verwendet werden.


Open-PvP

Diese Verbote gelten soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben für beide Realms:

  • Andere Spieler dürfen im PvP nicht geheilt werden oder Ziel einer Kopfnuss sein, wenn man selbst kein PvP-Flag aktiv hat.
  • In einer feindlichen Hauptstadt ist der PvP-Modus unbedingt zu aktivieren, zusätzlich gilt dies für feindliche Gebiete auf dem PvP-Realm.
  • Vor Instanzen auf dem PvE-Server sind PvP-Handlungen nicht erlaubt, da es beim Verlassen der Instanzen dazu kommen kann, dass man unbeabsichtigt den PvP-Flag gesetzt hat. Ausnahmen sind Der Flammenschlund, Das Verlies und Archavons Kammer.
  • Auf der Plattform und dem Friedhof von Naxxramas sind jegliche PvP-Handlungen verboten.
  • Das Benutzen der Schlachtrösser in der Eiskrone im PvP ist verboten, Spieler sollten damit nicht angreifbar sein.



Quest-/Items/Verzauberungen

Folgende Questitems dürfen ausschließlich für die entsprechenden Quests verwendet werden:

  • Totem der Geister
  • Ogerbanner der Totschläger
  • Stab des Zwangs
  • Greifenpfeife von Wintergarde
  • Himmelsklaue des Wyrmruhtempels
  • Beutel mit zerdrückten Blutsporen

Folgende Items sind grundsätzlich nicht zu benutzen, da sie nicht entsprechend ihrer Bestimmung funktionieren:

  • Mechanischer Drachling - wird deaktiviert
  • Siegel des vereisten Gewissens - wird deaktiviert

Folgende Verzauberungen dürfen nur bis Stufe 69 (einschließlich) verwendet werden:

  • Waffe – Todeskälte
  • Waffe – Eisbrecher
  • Waffe – Feurige Waffe
  • Feuerverzauberung



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